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1 ![[Titelbild Signatur|@SignaturTitelbild.jpg]]
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3 Wir haben eine einfache Möglichkeit der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) im Bereich E-Government geschaffen: "Die sicherste Art der Unterschrift innerhalb unserer intelligenten Antragsassistenten."
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5 Damit geben wir Ihnen als zuständige Stelle die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, für welchen Verwaltungsakt und dem damit im Zusammenhang stehenden „Antrag“ als Auslöser des Handelns eine elektronische Signatur aus der Ferne angebracht werden soll, kann oder muss.
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7 Diese Funktion kann der Benutzer im Veröffentlichungsprozess für jeden [[Assistenten|Main.05_Assistenten.02_VeröffentlichungvonAssistenten]]/jedes [[PDF-Formular|Main.06_PDF-Formulare.01_PDF-FormulareVeröffentlichung]] aktivieren. Um die Signatur nutzen zu können, müssen im Vorfeld beim Mandanten spezielle Konfigurationen vorgenommen werden.
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9 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} _**Hinweis:**_
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11 1. Die Voraussetzung um die Schnittstelle zu nutzen ist die Buchen der Form-Solution Produkte: Infrastruktur Schnittstelle eSignatur und Transport, sowie ein Zugang für den Governikus SigningBrokers.
12 1. Der Mandant des Benutzers benötigt die [[Mandantenrechte|Main.07_Einstellungen-Fachadministration.01_Mandanten.01_Rechte]] „Signatur“ und „Modulkonfiguration“ sowie das [[Benutzerrecht|Main.07_Einstellungen-Fachadministration.02_Benutzer.01_Benutzerrollen]] „Ressourcen verwalten“ um die Konfigurationsdaten hinterlegen zu können.
13 1. Weiterhin ist die Verwendung der digitalen Signatur derzeit nur in Verbindung mit [[OSCI|Main.07_Einstellungen-Fachadministration.03_Module.04_OSCI]] möglich.
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15 ## Erweiterte Modulkonfiguration
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17 Nachdem der Mandant und der Benutzer die entsprechenden Rechte zugewiesen bekommen haben, steht dem Benutzer in der [[Einzel Mandantenverwaltung|Main.07_Einstellungen-Fachadministration.01_Mandanten]] der Menüpunkt „Module“ zur Verfügung. In der Modulkonfiguration muss über den Menüpunkt „Übersicht“ die Schaltfläche „Erweiterte Modulkonfiguration“ betätigt werden. In der sich öffnenden „Erweiterte Modulkonfiguration“ können die Konfigurationsdaten in der Rubrik „Signaturverfahrensanbieter“ hinterlegt werden.
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19 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} _**Hinweis:**_
20 >
21 > Die „Erweiterte Modulkonfiguration“ kann auch über die Schaltfläche „Webserviceverwaltung“ in der [[Metaformularadministration|Main.05_Assistenten]] geöffnet werden.
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23 ![[Konfiguration|Konfiguration.png]]
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25 ### Folgende Signaturverfahren stehen zur Verfügung:
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27 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} _**Hinweis:**_
28 >
29 > Jedes Signaturverfahren, das dem Bürger angeboten werden soll, muss durch die Checkbox „Konfiguration freischalten“ aktiviert werden.
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31 #### Governikus DATA Boreum WebEdition ![[Logo Governikus DATA Boreum WebEdition|@SignaturDATABoreumWebEditionLogo.jpg]]
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33 Governikus DATA Boreum (ehem. Governikus Signer) ist eine Anwendung für das Signieren von Dokumenten und Daten mittels elektronischen Signaturen und Siegeln aller gängigen nationalen und internationalen (eIDAS) Signaturen und Siegeln und deren Validierung von der Firma [Governikus](https://www.governikus.de/data-boreum/). Um die digitale Signatur verwenden zu können, muss in der Modulkonfiguration unter der Rubrik „Signaturverfahrensanbieter - Governikus DATA Boreum WebEdition“ die „Checkbox Konfiguration freischalten“ aktiviert werden.
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35 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} _**Hinweis:**_
36 >
37 > Der Formularserver-Betreiber stellt die Installationsdatei, die während des Ausfüllvorgangs eines Assistenten durch den Benutzer heruntergeladen werden kann, bereit. Die Einrichtung bzw. Aktualisierung der zur Verfügung gestellten Installationsdatei kann [hier ](https://wiki.form-solutions.de/wiki/admindoku/view/Main/01_Systemadministration/04_Wartung/Governikus%20Data%20Boreum/)nachgelesen werden.
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39 ![[Modulkonfiguration für Governikus DATA Boreum WebEditiopn|@SignaturDATABoreumWebEditionModulkonfiguration.jpg]]
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41 Für die Veröffentlichung eines [[Assistenten|Main.05_Assistenten.02_VeröffentlichungvonAssistenten]]/[[PDF-Formulars|Main.06_PDF-Formulare.01_PDF-FormulareVeröffentlichung]] mit dem Signaturverfahren Governikus DATA Boreum WebEdition muss in der Veröffentlichung auf der ersten Seite im „Formularkonfigurations-Assistent“ der Haken bei „Nutzung elektronische Signatur und OSCI“ gesetzt werden.
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43 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} **Hinweis:**
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45 1. Die Auswahl "E-Mail Versand inklusive Benachrichtigung über eingegangene Formulare" kann nur mit dem Governikus SigningBrokers genutzt werden.
46 1. Die Auswahl "OSCI" kann nur mit dem Governikus DATA Boreum WebEdtion genutzt werden.
47 1. Die Einreichungsquittung kann mit Verwendung der Funktion "Nutzung elekronische Signatur" nicht generiert werden, auch wenn diese aktiviert wurde.
48 1. Die Funktion sowie E-Payment kann derzeit nicht kombiniert werden.
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50 ![[Veröffentlichungskonfiguration für die Signatur mit Governikus DATA Boreum WebEdition|@SignaturDATABoreumWebEditionASKonfig.jpg]]
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52 #### Governikus Signing Broker ![[Logo Governikus Signing Broker|@SignaturSigningBrokerLogo.jpg]]
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54 Mittels dem [Governikus Signing Broker](https://www.governikus.de/loesungen-governikus-signing-broker/#faq) können Anträge mittels Fernsignaturen via Online-Banking eingereicht werden.
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56 Den ca. 6 Millionen Online-Ausweis-Nutzenden stehen ca. 50 Millionen Online-Banking-Nutzende gegenüber. Diese 50 Millionen Menschen haben aufgrund gesetzlicher Anforderungen einen Legitimationsprozess bei ihrer Bank durchlaufen und sind mit sicheren LogIn-Mechanismen vertraut. Banken verfügen somit über solide Identitätsdaten und haben ihre Kunden bereits durch die aufwändigeren Authentisierungsverfahren „gelotst“. Durch die 2017 vorgenommenen Gesetzänderungen ist es möglich, solche sogenannten Identitätsprovider in Online-Prozesse zu integrieren.
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58 Auf EU-Ebene hat die Europäische Kommission mit der eIDAS-Verordnung den Einsatz von Fernsignaturen ermöglicht. Das bedeutet, dass mittels der Identitätsprovider (z.B. Banken) über eine sichere Identität bei einem qVDA eine qualifizierte elektronische Fernsignatur angefordert und erstellt werden kann. Die Nutzer benötigen dafür – außer den ihnen bekannten Authentisierungsmitteln ihrer Bank – keine weiteren Hilfsmittel oder zusätzliches Wissen.
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60 Um die digitale Signatur verwenden zu können, muss in der Modulkonfiguration unter der Rubrik „Signaturverfahrensanbieter - Governikus Signing Broker“ die „Checkbox Konfiguration freischalten“ aktiviert sowie die URL zur Anbindung an den Signing Broker (wird von Governikus zur Verfügung gestellt) hinterlegt werden.
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62 ![[Konfiguration Signing Broker|Konf.jpg]]
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64 Für die Veröffentlichung eines [[Assistenten|Main.05_Assistenten.02_VeröffentlichungvonAssistenten]] mit dem Signaturverfahren Governikus Signing Broker muss in der Veröffentlichung auf der ersten Seite im „Formularkonfigurations-Assistent“ der Haken bei „Nutzung elektronische Signatur und E-Mail inklusive Benachrichtigung über eingegangenes Formular“ gesetzt werden.
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66 > {{icon name="far fa-info-circle" size="3"/}} **Hinweis:**
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68 1. Die Auswahl "E-Mail Versand inklusive Benachrichtigung über eingegangene Formulare" kann nur mit dem Governikus SigningBrokers genutzt werden.
69 1. Die Auswahl "OSCI" kann nur mit dem Governikus DATA Boreum WebEdtion genutzt werden.
70 1. Die Einreichungsquittung kann mit Verwendung der Funktion "Nutzung elekronische Signatur" nicht generiert werden, auch wenn diese aktiviert wurde.
71 1. Die Funktion sowie E-Payment kann derzeit nicht kombiniert werden.
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73 ![[Veröffentlichungskonfiguration für die Signatur mit Governikus Signing Broker|@SignaturSigningBrokerASKonfig.jpg]]